Published: 09.02.2009
Änderung von 2022 ist eingearbeitet.
Gegenstände, die Sie bei der Ausreise aus Norwegen ins Ausland mitgenommen haben, können Sie zoll- und steuerfrei wieder einführen. Bei der Einreise kann ein
Nachweis verlangt werden, dass die von Ihnen eingeführten Gegenstände mit den ausgeführten Gegenständen identisch sind. Wenn Sie sich vor der Ausreise an die Zollstelle wenden, wird Ihnen eine besondere Bescheinigung ausgestellt, wo Sie die Gegenstände eintragen können, die Sie auf der Reise mitnehmen möchten. Hier kann es sich zum Beispiel um ein Reiseradio, einen Fotoapparat, eine Videokamera, ein Fernglas, einen PC oder Ähnliches handeln. Diese Bescheinigung kann auch bei späteren Auslandsreisen benutzt werden, wenn Sie alle oder einige dieser Gegenstände mit sich führen.
Devisen
Bei der Ausreise aus Norwegen können Sie Zahlungsmittel von insgesamt NOK 25.000 mit sich führen. Sofern die mitgeführten Werte diesen Betrag überschreiten, ist dies den norwegischen Zollbehörden auf einem dort erhältlichen Formular mitzuteilen. Dieses Formular ist der Zollbehörde bei der Ausreise ausgefüllt zu übergeben. Zahlungsmittel sind beispielsweise Geldscheine und Münzen in norwegischer oder ausländischer Währung, Schecks/Reiseschecks und andere Wertpapiere.
Es ist verboten, gefährdete Tier- und Pflanzenarten und die meisten Erzeugnisse solcher Arten aus Norwegen auszuführen. Zu den gefährdeten Tierarten zählen in
Norwegen Wolf, Polarfuchs, Vielfraß und bestimmte Raubvögel. Ferner ist die Ausfuhr von Eiern gefährdeter Vogelarten verboten. Über weitere Einzelheiten können Sie sich beim Direktorat für Naturverwaltung und Bewirtschaftung (Direktoratet for naturforvaltning) und beim Norwegischen Zoll informieren.
Es ist nicht gestattet, mehr als 18 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person auszuführen. Die Ausfuhrquote gilt für in norwegischen Küstengewässern durch Sportangeln erbeuteten Fisch. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der Ausfuhrquote nicht betroffen. Nähere Auskünfte erteilt das Norwegische Fischerei- und Küstenministerium (Fiskeri- og kystdepartementet).
Antiquitäten und antike Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen nicht ohne Sondergenehmigung außer Landes gebracht werden. Nähere Auskünfte erteilt das norwegische Staatliche Zentrum für Archive, Bibliotheken und Museen (ABMutvikling).
Wenn Sie nach Norwegen einreisen, müssen Sie Waren bzw. Devisen, deren Einfuhr nicht ohne weiteres erlaubt ist, unaufgefordert beim Zoll anmelden. Unrichtige Angaben sind strafbar.
Bei den meisten Einreisestellen gibt es einen ROTEN und einen GRÜNEN Ausgang. Wenn Sie den roten Ausgang benutzen, bedeutet dies, dass Sie Waren mit sich führen, die Zoll- und Steuerpflichtig sind bzw. für die eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Wenn Sie den grünen Ausgang benutzen, geben Sie damit an, dass Sie nur Waren mit sich führen, die Zoll und steuerfrei eingeführt werden dürfen bzw. für die keine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall benutzen Sie den roten Ausgang und wenden sich an den Zoll.
• die Waren für Sie selbst bzw. als privates Geschenk und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
Regeln zur Befreiung von Zoll und Steuern
Nach einem mindestens 24-stündigen Aufenthalt außerhalb Norwegens können Sie Waren im Gesamtwert von NOK 6000 zoll- und steuerfrei einführen. Wenn Sie sich weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegensaufgehalten haben, können Sie einmal im Laufe von 24 Stunden Waren im Gesamtwert von bis zu NOK 3000 zoll- und steuerfrei einführen. Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakerzeugnisse dürfen nur dann eingeführt werden, wenn Sie nachweisen können, dass diese Waren in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erworben und beim Kauf die entsprechenden Abgaben entrichtet wurden (keine Duty-Free-Waren). Kinder unter 12 Jahren dürfen nur Erfrischungsgetränke, Schokolade und andere Süßigkeiten zoll- und steuerfrei einführen.
b). 2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent oder 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 4,7 Volumenprozent Dies bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische Getränk ist.
a. 200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer Tabakerzeugnisse, und
b. 200 Blatt Zigarettenpapier.
Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden.
Beispiele:
Alkoholquote (in Liter/Person)
- 1 l Schnaps + 1,5 l Wein + 2 l Bier
- 3 l Wein + 2 l Bier
- 5 l Bier
- 1 l Schnaps + 3,5 l Bier
Tabakquote
200 Zigaretten oder 250 Gramm anderen Tabak (+ 200 Stück Zigarettenpapier und Hüllen)
Insgesamt 10 kg Fleisch, Fleischwaren und Käse aus Ländern des EWR, und Futtermittel außer Hundeund Katzenfutter. Aus Ländern außerhalb des EWR ist die Einfuhr von Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milchprodukten im Reisegepäck verboten. Diese Produkte sind über eine veterinärmedizinische Grenzkontrollstelle einzuführen, wobei den Waren ein Gesundheitszertifikat beizuliegen hat. Kraftstoffe
Bis zu 600 Liter in den serienmäßig eingebauten Kraftstofftanks des Beförderungsmittels. Zusätzlich dürfen pro Beförderungsmittel 10 Liter Kraftstoff in einem zugelassenen Reservekanister mitgeführt werden.
Ferner können Sie Gegenstände des persönlichen Bedarfs und sonstige Reiseausstattung wieder einführen, die Sie bei der Ausreise aus Norwegen mitgenommen haben, siehe Abschnitt über Ursprungsnachweise bei Ausreise.
Zusätzlich zu den Reisefreimengen (zoll- und steuerfreie „Quote") können Sie die in der folgenden Tabelle angegebenen Mengen verzollen, wobei die aufgeführten Abgabensätze maßgebend sind. Für diese vereinfachte Verzollung gelten dieselben Altersgrenzen wie für die Einfuhr von Reisefreimengen. Für die Einfuhr größerer Mengen müssen Sie sich an das Zentralamt für das Sozial- und Gesundheitswesen (Sosial- og helsedirektoratet) wenden.
Zollabgaben
Abgaben für 2022 | |||
Ware | Menge | Abgaben | |
Bier (auch Starkbier) über 2,5 Vol% und andere Getränke mit mehr als 2,5 Vol% bis 4,7 Vol% | Zusammen max. 27 liter | 22 kr pr. liter | 8 kr pr. 0,33 liter |
Getränk mit einer Alkoholstärke über 4,7 und max. 15 Vol% (wird wie Wein beurteilt) | 66 kr pr. liter | 50 kr pro ganze Flasche | |
Getränk mit einer Alkoholstärke über 15 und max. 22 Vol% (wird wie Starkwein beurteilt) | 127 kr pr. liter | 94 kr pro ganze Flasche | |
Getränk mit einer Alkoholstärke über 22 und max. 60 Vol% (wird wie Brandwein beurteilt) | max. 4 liter | 367 kr pr. liter | 253 kr pro ganze Flasche |
Rauchtaback | Zusammen max. 500 g | 319 kr pr. 100 gram | |
Snus und Kautaback | 132 kr pr. 100 gram | ||
Zigarren und Zigarillos | 319 kr pr. 100 gram | ||
Zigaretten | Maxl 400 stk. | 319 kr pr. 100 stk | |
Zigarettenpapier und Hülsen | Max. 400 stk. | 6 kr pr. 100 blad/hylser |
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, für die Kfz-Einfuhrsteuer zu entrichten ist, dürfen nicht zoll- und
steuerfrei nach Norwegen eingeführt werden. Mit einem solchen Kraftfahrzeug
müssen Sie an der Grenze den roten Ausgang (rote Ausfahrt) benutzen.
• Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol
• Waffen und Munition
• Feuerwerkskörper
• Kartoffeln (Grund: es gibt in Europa ein Kartoffelschädling, der in Norwegen nicht vor kommt)
• Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
• Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind.
In Ihrem persönlichen Gepäck und für Ihren persönlichen Verbrauch können Sie Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und andere Nahrungsmittel tierischer Herkunft aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums mitbringen. Die Zulässigkeit der Einfuhr solcher Waren aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und von den Inselterritorien Svalbard (mit Spitzbergen) und Jan Mayen ist im Einzelfall vorab zu klären.
• bis zu 10 kg Obst, Beeren und Gemüse, jedoch keine Kartoffeln
• bis zu 25 Stück Schnittblumen
• bis zu 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen
• bis zu 5 Stück Topfblumen (Zimmerpflanzen) aus europäischen Ländern
• bis zu 50 Portionspackungen Samen
Einfuhr von Tieren
Für die Einfuhr von Tieren gelten besondere Bestimmungen. Nähere Auskünfte
finden Sie unter hier Für Hunde, Katzen und Iltisse aus allen
EU-Ländern außer Schweden ist ein Pass, eine Identifikation sowie ein gültiger
Nachweis über eine erfolgte Tollwutschutzimpfung und eine durchgeführte
Blutuntersuchung (gilt nicht für Iltisse) vorzulegen. Hunde und Katzen müssen in
der Woche vor und in der Woche nach der Einfuhr auch mit einem zugelassenen Bandwurmmittel behandelt werden. Kleinnager, Vögel in Bauern und Kaninchen benötigen eine gültige Einfuhrgenehmigung des Norwegischen Amtes für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet).
Bei der Einreise nach Norwegen können Sie Zahlungsmittel von insgesamt NOK 25 000 mit sich führen. Sofern die mitgeführten Werte diesen Betrag überschreiten, ist dies den norwegischen Zollbehörden auf einem dort erhältlichen Formular mitzuteilen. Zahlungsmittel sind beispielsweise Geldscheine und Münzen in norwegischer oder ausländischer Währung, Schecks/Reiseschecks und andere Wertpapiere.
Gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und norwegischen Vorschriften ist die Einfuhr von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einschließlich der meisten Erzeugnisse dieser Arten nach Norwegen verboten. Unter diese Bestimmungen über gefährdete Arten fallen Elefanten, Leoparde, Tiger, Wolf, Vielfraß, einige Krokodil- und Schlangenarten, bestimmte Raubvögel, die Eier einiger Vogelarten sowie bestimmte Orchideen und Kakteen.
Über weitere Einzelheiten können Sie sich beim Direktorat für Naturverwaltung und -bewirtschaftung (Direktoratet for naturforvaltning) und beim Norwegischen Zoll informieren.
Quoten-App
Mit der Quoten-App können Sie das Kontingent berechnen. Sie können auch schnell und einfach Alkohol, Tabak und andere Waren.
Leider ist die Quoten-App nicht für Windows Phones konzipiert.
Quote von 1-2-3
Die Quoten-App hat zwei Hauptoptionen auf der Startseite:
- Über dem Kontingent
- Unsicher? (empfohlene Wahl)
Unsicher?
Wenn Sie sich über das Kontingent etwas unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Insecure zu wählen? Hier kommen Sie zum Quotenrechner, mit dem Sie verschiedene Quotenkombinationen berechnen können.
Hier geben Sie alles ein, was Sie gekauft haben und die App berechnet, ob Sie innerhalb der Quote liegen. Sie können mit der Zahlung fortfahren, wenn Sie zu viel mitbringen und direkt in der App löschen.
Sobald Sie in der Quoten-App bezahlt haben, können Sie grün werden. Sie können die Quota-App auch verwenden, bevor Sie unbemannte Grenzübergänge passieren, unabhängig davon, ob Sie mit dem Flugzeug, dem Schiff, dem Zug oder dem Auto nach Norwegen kommen.
Über dem Kontingent
Wenn Sie genau wissen, was Sie zu viel mitbringen, können Sie diesen Button verwenden. Hier geben Sie nur das ein, wofür Sie Zölle zahlen werden.
Nützliche Telefonnummern und Internet-Adressen:
Zentrum für Archive, Bibliotheken und Museen
Tel.: +47 23 11 75 00 www.abm-utvikling.no
Tel.: +47 73 58 05 00 www.naturforvaltning.no
Tel.: +47 22 24 90 90 www.odin.dep.no/fkd
Tel.: +47 0 60 40 www.mattilsynet.no
Tel.: +47 22 24 90 90 www.odin.dep.no/md
Tel.: +47 810 200 50 www.shdir.no/rusmidler
Tel.: +47 810 200 50 www.shdir.no/tobakk
Tel.: +47 69 36 22 00
Zollregion Oslo und Akershus
Tel.: +47 22 86 03 00
Zollregion Südnorwegen
Tel.: +47 38 12 00 12
Zollregion Westnorwegen
Tel.: +47 55 57 37 00
Zollregion Mittelnorwegen
Tel.: +47 73 88 43 00
Zollregion Nordnorwegen
Tel.: +47 77 62 55 00
Informationszentrum der Zollverwaltung
Tel.: +47 0 30 12
Herausgegeber:
Die Zollverwaltung
Schweigaards gate 15
Postboks 8122 Dep
N-0032 Oslo
Telefon +47 22 86 03 00