Internationale Seenotsignale
Wie wichtig Seenotsignalmittel in Notsituationen sein können, weiß jeder Schiffs- und Bootsführer. Wann und welche Notsignale verwendet oder gezeigt werden dürfen, ist in den Kollisionsverhütungsregeln ( KVR ) geregelt.
Kanonenschüsse oder andere Knallsignale in Zwischen- räumen von ungefähr einer Minute. |
Anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgerätes. |
Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen einzeln in kurzen Zwischenräumen abgefeuert. |
Das Morsesignal SOS (••• --- •••). |
Im Sprechfunk das gesprochene Wort Mayday. |
Die Flaggen NC des Internationalen Signalbuches. |
Ball über oder unter einer viereckigen Flagge. |
Flammensignale auf dem Fahrzeug, z.B. brennende Teer- oder Öltonnen. |
Rote Fallschirmleucht- Raketen oder rote Handfackeln. |
Ein Rauchsignal mit orangefarbenem Rauch. |
Langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme. |
Signale einer Seenotfunkbake. |
Seenotsignale dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht. In anderen Fällen dürfen diese oder ähnliche Signale nicht gegeben werden, um unnötige und kostspielige Rettungsaktionen zu vermeiden.
Jeder, der ein Seenotsignal sieht oder empfängt, muss unverzüglich Hilfe leisten.
Diese Verpflichtung zur Hilfeleistung gilt nach internationalem Seerecht, jedoch nur gegenüber Menschen und nicht auch gegenüber dem in Seenot geratenen Schiff.
Außer den hier aufgeführten internationalen Seenotsignalen empfiehlt die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ( besonders für Wassersportler ) das in kurzem Wechsel wiederholtes Hissen und Niederholen der Segel. Falls die Wetterlage dies nicht erlaubt, können auch gut sichtbare Kleidungsstücke in etwa halber Masthöhe gesetzt werden. Um einerseits die Betriebssicherheit zu garantieren und andererseits dem Missbrauch vorzubeugen, unterliegen Seenotsignalmittel strengen amtlichen Auflagen. Sie sind im Waffen- und Sprengstoffgesetz verankert. Nur Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) dürfen, nach dem Waffengesetz, von jedem frei erworben werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darunter fällt beispielsweise der Signalstift Komet, den man, wie einen Kugelschreiber, an der Kleidung festklemmen kann. Die Signale dazu in den Farben Rot, Grün und Weiß haben eine Steighöhe von etwa 70 Meter und eine Brenndauer von 5 Sekunden. Die Handhabung ist sehr einfach: Zum Abfeuern hält man den Stift mit ausgestrecktem Arm über den Kopf. Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass das Schussfeld frei ist von Wanten, Stagen und Segeln. Dieser Signalgeber sollte zur Sicherheitsausrüstung jeder im Küstenbereich gehören.