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Mitnahme von Hunden und Katzen nach Norwegen

Tierärzte Südnorwegen

Mit Tieren nach Norwegen

Neue Vorschrift 2013 für Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern (außer Schweden) nach Norwegen.

Aktualisiert 07.07.2016

Wenn Sie ein Tier aus einem EU-/EWR-Land (außer Schweden) nach Norwegen mitnehmen wollen, denken Sie daran, einen Veterinär zu kontaktieren und dafür zu sorgen, dass das Tier folgende Anforderungen erfüllt:

  • Das Tier muss eine Identifikation/Microchip haben. Tätowierungen werden jetzt nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen wurde (nach dem 3. Juli 2011 ist ein Microchip erforderlich). Das Tier muss eine Identifizierung haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhält. Die Identitätsnummer muss in allen Veterinärattesten/Pass und allen Originaldokumenten angegeben sein.
  • Das Tier muss gemäß den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (normalerweise frühestens wenn es drei Monate alt ist) gegen Tollwut geimpft werden. Es kann nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreie aus tollwutfreien Staaten, aber nicht aus Schweden.
  • Die Anforderung ist jetzt, dass der Hund gegen Echinococcus multiloculqaris (Wurm) Minimum 24 und Maximum 120 Stunden behandelt werden sollte, bevor Sie zu der Grenze kommen. Eine neue Behandlung innerhalb 7 Tage ist nicht mehr erforderlich. Dieses soll durch tierärztliches und angewandtes im Pass durchgeführt werden. Der Tierarzt muss unbedingt die Uhrzeit vermerken. Der Zoll fordert diesen Eintrag öfters.  Diese Forderung gilt nicht für Tiere, die direkt aus Finnland kommen. 
  • Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall muss in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absendeland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass (gilt für EU-/EWR-Länder).
  • Beim Passieren der Grenze müssen dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorgelegt werden. Wenn Sie aus der EU, oder aus Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, muss das Tier und die Papiere unaufgefordert beim Zoll (rot) vorgelegt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies für Sie zutrifft,  denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen.
  • Diese Vorschriften gelten für die private Einfuhr von weniger als fünf Tieren pro Einreise. Wenn Sie mehr als fünf Tiere mit sich führen wollen, müssen Sie sich nach den Vorschriften für die kommerzielle Einfuhr richten.
 

Bei der Grenze müssen die Dokumente beim Zoll vorgelegt werden.

Nicht erlaubte Hunderassen
Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Steffordshire Terrier), müssen mit Stammtafel nachweisen können, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.

Was sollte bei Hunden auf der Fähre beachtet werden?

Zuerst bei der entsprechenden Fährgesellschaft anfragen, ob es bestimmte Vorschriften gibt.
Bei der Fährüberfahrt von Kiel-Oslo sollte beachtet werden, dass die Autodecks während der Überfahrt geschlossen werden (gilt auch für Hirtshals / Kristiansand) und es für einen Hund unzumutbar ist, im Auto gelassen zu werden. Deshalb vorher anfragen oder eine kurze Überfahrt wählen.
Von Hirtshals nach Kristiansand (3,5 Stunden)

 

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