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Bootsführerscheinpflicht am 1.5.2010

Seit dem 1. Mai 2010 muss jeder einen Bootsführerschein haben, der am 1. Januar 1980 und später geboren wurde und in Norwegen ein Boot führen möchte, das länger als 8 Meter (26,25 Fuß) ist, oder wenn das Boot, das man führt, einen Motor mit mehr als 25 PS/19kW hat. Deutsche Bootsführerscheine werden in Norwegen akzeptiert.

Um einen Bootsführerschein zu bekommen, muss man eine Bootsführerprüfung bestehen. Im Vorfeld der Bootsführerprüfung ist es nicht obligatorisch, dass man einen Kurs durchführt. Aber das norwegische Schifffahrtsdirektorat empfiehlt trotzdem, dass man einen Bootsführerkurs macht.

Um die Bootsführerprüfung abzulegen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein, aber der Bootsführerschein wird erst ausgehändigt, wenn man über 16 Jahre alt ist.

Wenn man jünger als 16 Jahre alt ist, kann man nur Boote kürzer als 8 Meter und mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 Knoten (mit einem autorisierten Bootsführer an Bord) führen oder Boote, die Motoren mit einer maximalen Leistung von 10 PS haben.

  

Sanktionen erfolgen nach dem 1. Mai 2010, wenn man keinen Bootsführerschein hat.

Wenn Sie am 1. Januar 1980 oder später geboren wurden und ein Boot länger als 8 Meter oder mit einem Motor mit einer Leistung von mehr als 25 PS führen, riskieren Sie bestraft zu werden, wenn Sie keinen eigenen Bootsführerschein vorweisen können. Vorläufig kostet es noch 5.000 Kronen.

Wenn ein Scheininhaber, oder jemand der ab dem 01.01.1980 geboren ist, mit auf dem Boot ist, darf auch ein Jugendlicher ans Steuer, da die ältere Person / Scheininhaber die Verantwortung trägt.

 

 

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